Es gibt vermutlich nicht viele Dachdeckungen, die unser Hamburger Betrieb nicht schon einmal irgendwo durchgeführt hat. Doch neben dem fachlichen Können kommt es in der Dachdeckung auch auf das juristische Wissen an. So muss ein Dach z. B. die Vorgaben des sogenannten Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) berücksichtigen, einem Ordnungsrecht für energieeffiziente Gebäude. Wir kümmern uns um die Beratung unserer Kunden hinsichtlich der Forderungen und Möglichkeiten, die das GEG bietet. Unser Dachdecker-Team, das von 2 erfahrenen Dachdeckermeistern geleitet wird, führt die Arbeiten am Dach daher grundsätzlich nach dem neuesten Stand der Technik und gemäß GEG aus.
In den meisten Wohngebäuden, die noch nicht nach modernen Standards gebaut oder saniert wurden, gehen 25 % der Heizenergie über das Dach verloren! Der Gesetzgeber hat daher die energetischen Anforderungen an Wohngebäude genau festgelegt, was die Eigentümer in vielen Fällen zwingt, die Dachdeckung und Dämmung zu erneuern.